Adresse: Stedener Str. 50, 27729 Holste
Öffnungszeiten: Montag - Sonntag → 24 Stunden
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AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kurierdienst Müller

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge des Kurierdienst Müller, Stedener Str. 50, 27729 Holste-Oldendorf , über die Erbringung von Kurierdienstleistungen insbesondere die Beförderung von Gütern, nachfolgend „Sendungen“ genannt. 

1.2. Vorrangig vor diesen AGB gelten die individuellen Vereinbarungen mit dem Kunden sowie unsere jeweils gültigen Produktbeschreibungen und Preislisten. Ergänzend zu diesen AGB finden die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere über den Frachtvertrag (§§ 407 ff. HGB), Anwendung. 

1.3. Es gelten die AGB in der bei Vertragsabschluss aktuellen Fassung. Nachträgliche Änderungen der AGB werden dem Kunden gegenüber wirksam, wenn Kurierdienst Müller ihn über die Änderungen informiert und er nicht innerhalb der in der Information gesetzten angemessenen Frist widerspricht. 

1.4. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen von Kunden erkennen wir generell und ohne, dass im Einzelfall erneut deren Einbeziehung in das Vertragsverhältnis widersprochen wird nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Das gilt auch für einseitige Regelungen in den Bedingungen des Kunden, für deren Regelungsgehalt unsere Geschäftsbedingungen keine wirksame Regelung vorsehen, soweit diese einseitigen Regelungen nicht einem Handelsbrauch oder der gesetzlichen Regelung entsprechen. Soweit unsere Geschäftsbedingungen keine wirksamen Regelungen enthalten, sind ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen anwendbar. Das gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos Lieferungen oder Leistungen an diesen ausführen. Hierin liegt kein Anerkenntnis dieser Bedingungen. 

2. Vertragsabschluss, Mitwirkung und Rechte Dritter 

2.1. Kurierdienst Müller schließt mit seinem Kunden einen Rahmenvertrag über die Erbringung der vom Kurierdienst Müller angebotenen und vom Kunden gewünschten Leistungen. Mit Abschluss und Beginn dieses Vertrages ist Kurierdienst Müller zur Erbringung der vereinbarten Leistungen und der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.

2.2. Hiervon ausgenommen ist die Beförderung von Sendungen. Ein Beförderungsvertrag kommt nur bezüglich der einzelnen Sendung und erst dann zu Stande, wenn der Kunde als Versender der Sendung (nachfolgend auch „Absender“ genannt) die Sendung an Kurierdienst Müller übergibt und Kurierdienst Müller die Sendung annimmt. Kurierdienst Müller ist zur Annahme der Sendung und damit zum Abschluss des Beförderungsvertrages nicht verpflichtet.

2.2.1. der Inhalt der Sendung, ihre äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt oder besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordert, 

2.2.2. die Sendung dazu geeignet ist, durch ihren Inhalt oder ihre äußere Beschaffenheit Personen zu verletzen, zu infizieren oder Sachschäden zu verursachen, 

2.2.3. die Sendung verderbliche Ware, lebende Tiere, einschließlich wirbelloser Tiere, Tierkadaver oder Teile von Tierkadavern, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen enthält,

2.2.4. die Beförderung und/oder Lagerung der Sendung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt, die Sendung insbesondere explosionsgefährliche, leicht entzündliche, giftige, ätzende, umweltgefährdende, radioaktive und infektiöse Stoffe enthält,

2.2.5. die Sendung Geld oder andere Zahlungsmittel, Fahrzeugpapiere, Fahr- und Eintrittskarten, Wertpapiere, Schmuck, Uhren, Edelsteine und -metalle, Unikate, Kunstgegenstände, Antiquitäten oder andere Kostbarkeiten enthält,

2.2.6. der Inhalt der Sendung, ihre äußere Gestaltung (insbesondere Umschlaggestaltung bzw. Verpackung) oder ihre Größe nicht den Vorgaben des Kurierdienst Müller entspricht, die Adressierung der Sendung unvollständig oder unklar ist,

2.2.7. die Sendung keine vollständigen Absenderangaben enthält.

2.3. Eine Verpflichtung des Kurierdienst Müller zur Prüfung von Sendungen auf mögliche Beförderungsausschlüsse im Sinne der Ziffer 2.2 besteht nicht, weder vor der Übernahme noch während der Durchführung des Beförderungsvertrages. Nimmt Kurierdienst Müller die Sendung entgegen, obwohl ein möglicher Beförderungsausschluss im Sinne der Ziffer 2.2 besteht, kommt ein Beförderungsvertrag für die Sendung zustande. Weiteres ist in Ziffern 7.2 und 7.3 geregelt.

2.4. Kurierdienst Müller kann sich zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritter bedienen. Die Auswahl obliegt, vor allem im Sinne der Versandoptimierung, allein Kurierdienst Müller. Kriterien für die Versandoptimierung sind insbesondere der Bestimmungsort der Sendung und die Zuverlässigkeit der Beförderung und Zustellung. Diese Dritten werden im versandoptimierten Netz als Erfüllungsgehilfen auf Gefahr und Rechnung von Kurierdienst Müller tätig (nachfolgend „Erfüllungsgehilfen“ genannt). Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Erfüllungsgehilfen besteht nicht.

2.5. Ansprüche aus dem Vertrag einschließlich der Haftung kann grundsätzlich nur der Kunde als Vertragspartner des Kurierdienst Müller geltend machen. Ausnahmsweise kann auch der Empfänger einer Sendung Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag gemäß § 421 HGB in eigenem Namen geltend machen, soweit er die Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere die Pflicht zur Zahlung des Entgelts übernommen hat. Die Rechte und Pflichten des Absenders bleiben in diesem Falle unberührt.

3. Inhalt und Gestaltung von Sendungen, Weisungen

3.1. Die Inhalte der Sendungen dürfen keine Beförderungsausschlüsse gemäß Ziffer 2.2 verwirklichen. Kurierdienst Müller übernimmt für den Inhalt der einzelnen Sendungen keine Verantwortung. Der Absender trägt die alleinige Verantwortung und das Risiko für alle Folgen einer Missachtung dieser Ausschlüsse, einschließlich der Freistellung des Kurierdienst Müller und ihrer Erfüllungsgehilfen.

3.2. Der Absender hat die einzelnen Sendungen nach den Standards (nachfolgend "Poststellentipps" genannt) des Kurierdienst Müller zu gestalten. Kommt es zu Störungen der Vertragsdurchführung, weil der Absender die Standards nicht beachtet hat, trägt allein der Absender die Verantwortung für diese Störungen.

3.3. Der Absender ist insbesondere verpflichtet, die Sendung so zu verpacken, dass sie vor Verlust und Beschädigung geschützt ist und dass auch der Kurierdienst Müller und seine Erfüllungsgehilfen keine Schäden entstehen. Die Verpackung darf keine vermeidbaren Rückschlüsse auf den Wert der Sendung zulassen. Der Absender hat die Sendung von außen ausreichend zu kennzeichnen, vor allem mit vollständigen Empfänger- und Absenderangaben zu versehen. Die Angaben auf und zur Sendung müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Die §§ 410 (Sonderregelungen zu Gefahrgut) und 411 (Verpackung und Kennzeichnung) HGB bleiben im Übrigen unberührt.

3.4. Der Absender ist verpflichtet, Beklebungen, Etikettierungen, das Aufbringen von Stempeln oder Vermerken aller Art oder andere Maßnahmen, die zur Weiterbeförderung der Sendung erforderlich sind oder die Rechte und Interessen des Absenders nicht oder nur geringfügig beeinträchtigen, zu dulden.

3.5. Weisungen des Absenders, mit der Sendung in besonderer Weise zu verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn sie vor der Übernahme/Übergabe der Sendung erteilt werden (Vorausverfügung). Ein Anspruch des Absenders auf Beachtung von Weisungen, die Kurierdienst Müller erst nach Übernahme/Übergabe der Sendungen erteilt oder erkennbar werden, besteht nicht. §§ 418 (nachträgliche Weisungen) und 419 HGB (Beförderungs- und Ablieferungshindernisse) gelten nicht.

4. Leistungen Kurierdienst Müller: Abholung

4.1. Kurierdienst Müller holt die Sendungen des Kunden innerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten an der vereinbarten Abholadresse ab. Vereinbarte Abholzeiten sind nur Näherungswerte und haben nicht die Bedeutung eines Fixtermins. Zeitlimits sind als solche ausdrücklich zu vereinbaren.

4.2. Der Absender hat keinen Anspruch auf Ausstellung eines Frachtbriefes (§ 408 HGB) für die Sendung. Ein vom Absender erstellter Einlieferungsschein, eine Mengenmitteilung oder ein sonstiger Beleg über die dem Kurierdienst Müller übergebenen Sendungen, hat nicht die Nachweiswirkung eines Frachtbriefs (§ 409 HGB). Das gilt sowohl für den Auftrag als solchen, die Menge als auch für die Art der Sendungen. Kurierdienst Müller ist nicht verpflichtet, einen solchen Beleg auf Plausibilität oder gar Richtigkeit zu prüfen. Maßgeblich für die Abrechnung der Leistungen vom Kurierdienst Müller vielmehr die Erfassung der Sendungen durch Kurierdienst Müller, und zwar sowohl die erfassten Sendungsmengen als auch die erfassten Sendungsarten.

4.3. Der Absender ist dafür verantwortlich, die Sendungen in der vereinbarten Form (siehe auch Ziffer 3) und in den vereinbarten Behältnissen zu übergeben sowie Sendungen, die einer besonderen Behandlung bedürfen zu kennzeichnen und separat zu übergeben. Bei Verletzung dieser und eventuell weiterer in den Poststellentipps enthaltener Pflichten ist Kurierdienst Müller nicht verpflichtet, aber berechtigt, die Sendungen entgegenzunehmen und/oder zu befördern und/oder die vom Absender gewünschte besondere Behandlung der betreffenden Sendung vorzunehmen. Mehraufwand  vom Kurierdienst Müller infolge von Verletzungen dieser Pflichten, die Kurierdienst Müller bei der nachfolgenden Weiterbearbeitung der Sendungen entstehen, gehen zu Lasten des Absenders.

4.4. Bedient sich der Absender zur Abfertigung und Übergabe der Sendungen an Kurierdienst Müller der Dienste Dritter, werden diese auf Kosten und Risiko des Absenders tätig. Der Absender haftet Kurierdienst Müller für Kosten und Schäden, die Kurierdienst Müller durch solche Erfüllungsgehilfen des Absenders entstehen, wie für eigenes Verhalten.

5. Leistungen Kurierdienst Müller: Beförderung

5.1. Kurierdienst Müller schuldet im Rahmen des Beförderungsvertrages die Beförderung der Sendung zu ihrem Empfänger oder – bei Zustellung durch einen Nachunternehmer – zur Einlieferungsstelle des jeweiligen Nachunternehmers.

5.2. Kurierdienst Müller ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die Beförderung der Sendung zu unterbrechen, wenn ihm eine gewünschte Zustellung erst außerhalb des dafür vom Kurierdienst Müller vorgegebenen Zeitfensters zur Kenntnis gebracht wird. Kurierdienst Müller wird den Absender über eine solche Unterbrechung und/oder die Unmöglichkeit der gewünschten Zustellung unverzüglich informieren.

5.3. Kurierdienst Müller ist ferner berechtigt, nach eigenem Ermessen die Beförderung der Sendung zu unterbrechen, wenn der Verdacht besteht, dass die Sendung aus einem der in diesen AGB genannten Gründe, insbesondere gemäß Ziffer 2.2, für die Beförderung ungeeignet ist. In diesem Fall ist Kurierdienst Müller berechtigt, die Sendung zu öffnen und zu überprüfen. Der Absender kann selbst dann keine Rechte in Bezug auf Vertragsschluss, Behandlung der Sendung, geschuldetes Entgelt, Haftung etc. aus der unbeanstandeten Annahme und der Beförderung der Sendung durch Kurierdienst Müller geltend machen, wenn er diese mit einer Kennzeichnung versehen hat, die auf eine den Beförderungsausschluss begründende Beschaffenheit der Sendung hinweist. Insbesondere hat er die Verzögerung durch die Unterbrechung hinzunehmen.

5.4. Wird ein Beförderungsausschluss festgestellt, kann Kurierdienst Müller die Sendung wahlweise

5.4.1. zum Absender zurückbefördern,

5.4.2. am Ort der Feststellung des Beförderungsausschlusses zur Abholung durch den Absender bereitstellen oder 

5.4.3. ohne vorherige Benachrichtigung des Absenders trotz des Ausschlusses befördern. Gleiches gilt für den Fall, dass der Verdacht auf eine ausgeschlossene Sendung oder auf einen sonstigen Vertragsverstoß besteht und der Absender auf Verlangen des Kurierdienst Müller Angaben zum Inhalt der Sendung verweigert. Entsteht dem Kurierdienst Müller durch die vorstehende Behandlung der betreffenden Sendung ein Sonderaufwand, hat der Absender ein entsprechendes zusätzliches Entgelt zu entrichten.

5.5. Die Ablieferung einer Sendung beim Empfänger erfolgt, soweit der Absender keine entgegenstehende Vorausverfügung getroffen hat, durch Einlegen der Sendung in eine für den Empfänger bestimmte Vorrichtung  oder Hinterlassen der Sendung im Machtbereich des Empfängers unter der auf der Sendung angebrachten Adresse. Die Zustellung kann auch dadurch erfolgen, dass die Sendung dem Empfänger oder einem durch schriftliche Vollmacht des Empfängers ausgewiesenen Empfangsbevollmächtigten ausgehändigt wird.

5.6. Kann eine Sendung nicht in der genannten Weise abgeliefert werden, kann sie einem Ersatzempfänger, namentlich einem Angehörigen des Empfängers oder seines Ehegatten oder einer Person, die in den Räumen des Empfängers anwesend ist, ausgehändigt werden.

5.7. Kann eine Sendung nicht wie vorstehend geschildert abgeliefert werden, benachrichtigt Kurierdienst Müller bei vorübergehenden Zustellhindernissen ( nicht erreichbare Empfangsvorrichtung, nicht erreichbarer Empfänger o. ä.) oder bei nicht eindeutiger Zuordnung der Empfängeradresse (fehlendes Namensschild, Schreibfehler o. ä.) den Absender. 

5.8. Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist nicht geschuldet.

5.9. Einlieferungsbelege von Nachunternehmern werden dem Absender zur Verfügung gestellt. Eine lückenlose Sendungsverfolgung wird nicht garantiert.

6. Entgelt

6.1. Das Entgelt für die Beförderungsleistungen des Kurierdienst Müller ergibt sich aus seiner im Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Preisliste, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Alle Preise gelten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

6.2. Zur Ermittlung der aktuellen Frachtsätze setzt der Kurierdienst Müller einer variablen Dieselfloater ein. Zur Berechnung des Treibstoffzuschlages gemäß dem Dieselfloater orientiert sich der Kurierdienst Müller am Index des Statistischen Bundesamtes für Dieselpreise an Großverbraucher, der monatlich durch den Mineralölwirtschaftsverband publiziert wird.  https://en2x.de/service/statistiken/verbraucherpreise/

6.3. Bei Zahlungsverzug ist Kurierdienst Müller berechtigt, Mahnkosten in Höhe von bis zu Euro 10,- zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt. Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte wegen Mängeln bleiben unberührt, sind jedoch auf Beträge begrenzt, die in angemessenem Verhältnis zum Mangel oder den Rückabwicklungsansprüchen stehen und die gesetzlichen oder vertraglichen Haftungshöchstgrenzen (siehe insbesondere Ziffer 7.4) nicht überschreiten. Zurückbehaltungsrechte setzen ferner stets einen Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis voraus.

7. Haftung und Freistellung

7.1. Soweit der Absender die Verantwortung und das Risiko für die Sendung trägt und zur Freistellung des Kurierdienst Müller verpflichtet ist, hat er selbst für eine angemessene Absicherung zu sorgen. Ihm obliegt es, sich im Bedarfsfall bei Kurierdienst Müller nach den Möglichkeiten einer speziell sendungsbezogenen Absicherung gegen Verlust oder Beschädigung zu erkundigen. Kurierdienst Müller ist jedoch nicht verpflichtet, selbst derartige Angebote zu unterbreiten.

7.2. Kurierdienst Müller haftet auf Schaden- oder Aufwendungsersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund (insb. Mängelhaftung, deliktischer Haftung, Verzug, Unmöglichkeit) - uneingeschränkt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und Verjährungsfristen für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistig verschwiegene Mängel, Garantiezusagen und im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Kurierdienst Müller ferner, soweit eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Ersatzpflicht des Kurierdienst Müller auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

7.3. Soweit die Haftung des Kurierdienst Müller vorstehend ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7.4. Soweit die Haftung des Kurierdienst Müller vorstehend beschränkt ist, ist die Erstattung eines mittelbaren Schadens, insbesondere eines entgangenen Gewinns ausgeschlossen. Die Haftung wegen Überschreitung eines vereinbarten Ablieferungstermins ist auf das einfache Entgelt für die Beförderung (Erstattung des Entgelts) beschränkt. Die Haftungshöchstgrenze bei Beschädigung oder Verlust entspricht dem Haftungshöchstbetrag des § 431 Abs. 1 HGB, höchstens aber Euro 25,00 je Sendung, es sei denn, die Sendung wurde durch korrekte Deklarierung des Wertes und unter Inanspruchnahme einer Zusatzleistung mit einem höheren Wert bestimmt. Darüber hinaus findet keine Kostenerstattung statt.

7.5. Eine Haftung des Kurierdienst Müller für Sendungen über die Haftungsgrenzen der §§ 425 ff. HGB hinaus ist in jedem Fall ausgeschlossen. Führen die Haftungsbegrenzungen gemäß den vorstehenden Ziffern zu einer Unterschreitung der Haftungsgrenzen der §§ 425 ff. HGB, so gelten sie nur für Pflichtverletzungen des Kurierdienst Müller im Rahmen der Beförderung eines Briefes oder einer briefähnlichen Sendung.

7.6. Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil des Kunden verbunden.

7.7. Kurierdienst Müller haftet nicht bei Schäden, deren Ursache sie auch bei größtmöglicher Sorgfalt nicht hätte vermeiden und deren Folgen sie nicht hätte abwenden können, insbesondere bei Streik, höherer Gewalt u. ä. Eine Haftung des Kurierdienst Müller ist ferner ausgeschlossen, wenn die Ursache des Schadens in einer Handlung oder einem Unterlassen des Absenders, des Empfängers, des Eigentümers oder eines sonstigen Dritten liegt. Eine Haftung des Kurierdienst Müller ist darüber hinaus ausgeschlossen für Schäden an nach diesen AGB von der Beförderung ausgeschlossenen Sendungen.

7.8. Die Haftung des Absenders nach § 414 HGB bleibt unberührt. Dies gilt insbesondere für Schäden, die der Kurierdienst Müller oder Dritten durch die Beförderung von nach diesen AGB ausgeschlossenen Sendungen oder durch die Verletzung einer der Pflichten des Absenders nach diesen AGB oder anderen gesetzlichen Vorschriften entstehen. Der Absender stellt den Kurierdienst Müller insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei.

7.9. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

8. Reklamationen

8.1. Reklamationen zu den Leistungen des Kurierdienst Müller sind unverzüglich zu melden, nachdem der Kunde Kenntnis von der vermuteten Schlechtleistung hat.

8.2. Fragen zum Sendungsverlauf können frühestens drei Werktage nach Einlieferung beantwortet werden.

8.3. Rechnungen des Kurierdienst Müller sind unverzüglich zu prüfen und innerhalb von 14 Tagen nach Eingang zu rügen. Anderenfalls gelten sie als anerkannt.

9. Rücktrittsrecht, Kündigung

9.1. Eine Kündigung des Beförderungsvertrages durch den Absender nach Einlieferung der Sendung gemäß § 415 HGB sind ausgeschlossen. Im Übrigen können die Verträge unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende beiderseits gekündigt werden, sofern keine anderen Kündigungsfristen vereinbart sind.

9.2. Das Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtiger Grund im Sinne dieser Regelung ist u.a. die nachträgliche Kenntnis von der Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens des Kunden.

9.3. Für die bis zur Beendigung des Vertrages erbrachte Leistung ist das vorgesehene Entgelt gemäß der dem Vertrag zugrundeliegenden Preisliste des Kurierdienst Müller zu zahlen.

9.4. Ereignisse höherer Gewalt und von Kurierdienst Müller nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Auftrages unmöglich machen oder übermäßig erschweren, wie z. B. Streik, Aussperrung oder Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Zustände, Blockade, Ein- und Ausfuhrverbote, Verkehrssperren, behördliche Maßnahmen, Energie- und Rohstoffmangel etc. berechtigen Kurierdienst Müller auch innerhalb des Verzuges, die Beförderung, um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Im Falle einer nicht nur vorübergehenden Leistungsbehinderung oder Erschwerung kann Kurierdienst Müller wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Das Recht zum Hinausschieben bzw. Rücktritt besteht unabhängig davon, ob die in Satz 1 oder 2 genannten Ereignisse bei Kurierdien Müller oder einem Erfüllungsgehilfen eintreten. Die Ausübung dieses Rechtes durch Kurierdienst Müller begründet keine Schadensersatzansprüche des Absenders.

9.5. In den Fällen der Ziffer 9.4. ist der Kunde seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er nachweisen kann, dass die komplette oder teilweise noch ausstehende Erfüllung des Vertrages wegen der Verzögerung für ihn nicht mehr vom Kurierdienst Müller Interesse ist. Ein Rücktritt bezüglich der von Kurierdienst Müller bereits erbrachten Teilleistungen ist ausgeschlossen.

10. Datenverwendung

10.1. Kurierdienst Müller ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages Daten, die ihr vom Absender oder Empfänger bekannt gegeben wurden, zu erheben, zu speichern und datentechnisch zu verarbeiten.

10.2. Kurierdienst Müller ist weiterhin berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Daten und Auskünfte über den Beförderungs- oder Ablieferungsverlauf der einzelnen Sendungen zu erheben, zu speichern und datentechnisch zu verarbeiten.

10.3. Näheres ist den jeweils relevanten Datenschutzinformationen zu entnehmen.

11. Sonstige Regelungen

11.1. Eine Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen des Kunden gegen Kurierdienst Müller ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Geldforderungen.

11.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder der weiteren Vertragsregelungen unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Das gilt auch für Teilbestimmungen, die gestrichen werden können, ohne dass der verbleibende Teil seinen Regelungsgehalt verliert (blue pencil-Methode). Die unwirksame oder unvollständige Bestimmung wird durch Gesetz und Rechtsprechung ersetzt oder ergänzt, soweit die Parteien sich nicht auf eine angemessene und vertragsgerechte neue oder ergänzende Regelung einigen.

11.3. Allgemeine Informationspflicht nach §36 Verbraucherstreitbeteiligungsgesetz (VSBG) Der Kurierdienst Müller ist verpflichtet, an Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen Streitbeteiligungsverfahren teil.

11.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus oder im Zusammenhang mit Verträgen des Kurierdienst Müller, die diesen AGB unterliegen, ist Osterholz-Scharmbeck.

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